AGB

Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen der Firma vipfelgen GmbH, Vitalie Putina, Rombergstraße 10A, 59439 Holzwickede (nachfolgend „felgenankauf“ genannt) und Dritten (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die auf den von felgenankauf betriebenen Domains wie www.vipfelgen.de und www.felgenankauf.com angebotenen Felgen, Räder und sonstigen Produkte (nachfolgend insgesamt „Produkte“ genannt) geschlossen werden. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit Felgen, Räder und sonstige Produkte, über die die Kunden rechtlich frei verfügen, von ihnen anzukaufen. Kunden können entweder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein und müssen in jedem Fall volljährig sein.

(3) Der Kunde erkennt die Geltung der vorliegenden AGB im Rahmen des Bestellvorganges durch Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und Absenden des ausgefüllten Formulars an.

(4) Etwaige Bedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn felgenankauf hat ausdrücklich schriftlich auf die Geltung abweichender, vom Kunden vorgegebener Bedingungen zugestimmt.

(5) Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

Ankauf von Produkten durch felgenankauf

§ 1 Vertragsschluss beim Ankauf von Waren

(1) Für Felgen und Kompletträder, über die der Kunde rechtlich frei verfügen darf, bieten wir Kunden die Möglichkeit uns Produkte zum Ankauf anzubieten. Mit Hilfe eines Formulars auf unserer Seite, kann der Kunde einen Auftrag für den Verkauf seiner Produkte erstellen. Hierzu werden Produktdetails, sowie der Zustand der Produkte abgefragt, die der Kunde vollständig und wahrheitsgemäß angeben muss. In Abhängigkeit des Zustands eines Produkts wird von uns ein Preis ermittelt und dem Kunden per Email übermittelt. Mit Einsendung seiner Produkte stimmt der Verkäufer dem unterbreitet Ankaufspreis zu. Die Einsendung stellt ein durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot zum ermittelten Ankaufpreis darstellt.

(2) Das Angebot kann durch felgenankauf für das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang angenommen werden. Die Annahme wird durch eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse bestätigt oder dadurch angenommen, dass der vereinbarte Ankaufspreis auf dem Konto des Kunden eingeht.

(3) Weicht der tatsächliche Zustand, der durch vipfelgen nach Eintreffen der Produkte festgestellt wird, vom angegeben Zustand ab kann dies zu einer Ablehnung des Angebots führen. In diesen Fällen kann felgenankauf dem Kunden durch E-Mail ein neues Preisangebot für das Produkt unterbreiten. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von 7 Tagen annehmen. Der Kunde hat die Möglichkeit dieses Angebot abzulehnen und sich seine Produkte an eine anzugebene Adresse zurücksenden zu lassen. Die Versandkosten für die Rücksendung trägt der Kunde.

(4) felgenankauf ist In keinem Fall zu einer Annahme des Angebots eines Kunden verpflichtet.

§ 2 Einsendung beim Ankauf

(1) Der Kunde muss die Einsendung innerhalb von 14 Tagen durchführen. Maßgeblich ist der Datumsstempel des Einlieferungsbeleges. Erfolgte keine Einsendung innerhalb dieses Zeitraums, verliert das Angebot von felgenankauf seine Gültigkeit.

(2) felgenankauf übernimmt die vorher mit dem Verkäufer vereinbarten Versandkosten bzw. die Abholung der Produkte.

§ 3 Auszahlungsbedingungen beim Ankauf

Nach Eingang der Produkte bei felgenankauf wird der Zustand der der Produkte hinsichtlich angegebenen und tatsächlichen Zustand überprüft. Gibt es keine Beanstandungen seitens felgenankauf wird der Ankaufspreis innerhalb von 10 Tagen beglichen. Verzögerungen aufgrund fehlerhafter Angaben zu Bankverbindungen gehen nicht zu Lasten der Firma felgenankauf.

§ 4 Eigentum der Produkte beim Ankauf

(1) Mit Abgabe seines Angebots versichert der Verkäufer gegenüber felgenankauf der rechtmäßige Eigentümer des Produktes zu sein. Er versichert zudem, dass die mit Annahme des Angebots stattfindende Eigentumsübertragung mit Wissen und Zustimmung des rechtmäßigen Eigentümers erfolgt.

(2) Mit Überweisung des Ankaufspreises an den Kunden, geht das Eigentum des Produktes an felgenankauf über.

(3) Mit Eigentumsübertragung der Ware an felgenankauf stellt der Verkäufer felgenankauf von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf etwaige an dem Produkt bestehende Rechte geltend gemacht werden. Zudem stellt er felgenankauf von jeglichen Zahlungs- oder sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die mit dem Produkt in Verbindung stehen (z.B. Leasingverträge, Ratenkaufverträge, Mobilfunkverträge etc.).

§ 5 Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Bestimmungen des Widerrufsrechts finden Sie unter: https://felgenankauf.com/widerruf/

Allgemeiner Teil

§ 1 Haftung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden entstehende Schäden haftet felgenankauf lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch felgenankauf oder durch Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Verweist felgenankauf auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet, so erklärt fegenankauf ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich felgenankauf hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter und macht diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

§ 2 Urheberrecht

Alle Rechte an Text, Bild oder sonstige Abbildungen auf der Website liegen bei felgenankauf oder ihren Lizenzgebern. Eine Verwendung (Kopie, Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise) ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 3 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen felgenankauf und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und felgenankauf der Sitz von felgenankauf.

§ 4 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

felgenankauf ist berechtigt, diese AGB soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eingeführt sind einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird felgenankauf den Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.